Zur Vorbeugung (Prävention) sexueller Übergriffe und Grenzverletzungen gegenüber Kindern, Jugendlichen und schutz- bzw. hilfebedürftigen Erwachsenen hat die Pfarrei Christus unser Bruder am 16. Mai 2018 ein „Institutionelles Schutzkonzept“ beschlossen. Dieses Konzept bezieht sich auf die konkrete Situation in der Pfarrei Christus unser Bruder und ergänzt so das allgemeine Präventionskonzept des Bistums Aachen. Das Konzept wurde unter Leitung der ehrenamtlichen Präventionsfachkraft der Pfarrei, Rosemarie Scheithauer, und einer Steuerungsgruppe aus Mitgliedern des Kirchenvorstands, des GdG-Rats und des Pastoralteams unter Einbindung von Vertretern der betroffenen Gruppen erarbeitet.
Das Schutzkonzept gibt für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der Pfarrei verbindliche Regeln für den Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutz- bzw. hilfebedürftigen Erwachsenen im Hinblick auf die Vermeidung eventueller sexueller Übergriffe und Grenzverletzungen vor. Ebenso beschreibt es, welche Umgangssituationen es in den einzelnen Gruppierungen gibt und welche möglichen Risiken wie untersucht wurden. Das Konzept legt dar, wie die Eignung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen durch die Verantwortlichen der Pfarre geprüft wird. Wichtiger Kern des Schutzkonzepts ist die „Selbstverpflichtungserklärung“, die jede*r haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*in unterschreiben muss, bevor er/sie in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- bzw. hilfebedürftigen Erwachsenen aktiv werden darf.
Das „Institutionelle Schutzkonzept der Pfarrei Christus unser Bruder“ ist unter den folgenden Links zu finden:
Ansprechpartner bei Vermutung, dass eine Schutzperson Opfer sexualisierter Gewalt geworden ist oder davon berichtet:
In der Pfarrei Christus unser Bruder:
Auf Bistumsebene:
Darüber hinaus können Betroffene auch eigenständig Kontakt mit Beratungsstellen aufnehmen. Eine Liste von Beratungsstellen findet man im Internet unter: